Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie: Keine Osterfeuer in diesem Jahr möglich

Versammlungen untersagt - Abbrennen von Schlagabraum für Landwirte nach Absprache mit dem Ordnungsamt möglich

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Was in anderen Jahren ein liebgewordener Brauch ist, muss während des diesjährigen Osterfestes leider ausfallen: Osterfeuer können in diesem Jahr vor dem Hintergrund der Corona-Krise nicht stattfinden.Jegliche Versammlungen von Menschen müssen aus Gründen des Infektionsschutzes zwingend vermieden werden - dies schließt auch Veranstaltungen des Brauchtums und der Tradition zwangsläufig ein.Aus diesem Grund greift in diesem Jahr für Nachbarschaften und Vereine auch nicht das sonst übliche Anmelde- und Genehmigungsverfahren für Osterfeuer – derartige Veranstaltungen, egal ob vereinsgebunden oder privat, sind untersagt.

Einzige Ausnahme: Landwirte und andere, die in diesem Frühjahr betriebsbedingt wieder sogenannten Schlagabraum oder angefallenes Strauchwerk auf ihren Äckern aufgeschichtet haben, können grundsätzlich im Rahmen bereits hierfür erteilter Genehmigungen zumindest diese Haufen kontrolliert und unabhängig von Ostern abbrennen. Betroffene Landwirtschaftsbetriebe melden sich aber bitte zuvor beim Fachbereich Ordnung und Soziales, Anke Hessel, Tel. 02541 / 939-2422, um einen Zeitpunkt und weitere Fragen abzusprechen.

Allgemeine Infos zum regulären Umgang mit Osterfeuern finden sich unserem Serviceportal

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