Entwurf des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Mühle Krampe wird ab Montag (18.10.) öffentlich ausgelegt

Anregungen und Stellungnahmen einreichen bis Montag (29.11.)

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Übersichtsplan, in dem das Plangebiet markiert ist
Plan: Ausschnitt (c) Kreis Coesfeld

In der Zeit von Montag (18.10.) bis einschließlich zum 29.11.21 sind sämtliche Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 158 „Gewerbegebiet westlich und Freizeitanlagen südlich der Mühle Krampe“ online zugänglich auf der Website der Stadt Coesfeld. Die Planung kann zudem telefonisch oder in einem zuvor vereinbarten Termin erörtert werden. Bis einschließlich zum 29.11.21 können zudem Stellungnahmen zu der Planung bei der Stadt Coesfeld abgegeben werden. Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen können gegebenenfalls unberücksichtigt bleiben.

Zum Bebauungsplan:

Am 25.06.2020 hatte der Rat der Stadt Coesfeld beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 158 „Gewerbegebiet westlich und Freizeitanlagen südlich der Mühle Krampe“ aufzustellen. Das Plangebiet befindet sich am westlichen Ortseingang von Lette, zwischen dem Bahnübergang und der Mühle Krampe. Im Geltungsbereich sind Flächen nördlich und südlich der Bruchstraße einbezogen. Mit dem Bebauungsplan wird das Ziel verfolgt, Flächen anzubieten für kleinere nicht störende Gewerbebetriebe (u.a. Handwerker), für einen neuen Standort für die Freiwillige Feuerwehr in Lette und für die Entwicklung eines Dirt-Parks mit einem umgebenden Park südlich der Bruchstraße. Der Ausschuss für Planen und Bauen hat in seiner Sitzung am 07.10.2021 beschlossen, sämtliche Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 158 „Gewerbegebiet westlich und Freizeitanlagen südlich der Mühle Krampe“ öffentlich auszulegen. Dies umfasst neben dem Plan auch die Begründung inklusive eines Umweltberichtes, alle durchgeführten Gutachten sowie die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken.

In der Zeit vom 18.10. bis einschließlich zum 29.11.2021 haben alle Bürger:innen die Möglichkeit, die Planunterlagen über die Internetseite der Stadt Coesfeld (https://t1p.de/bplan158) einzusehen. Zusätzlich kann die Planung nach vorheriger Terminabstimmung vor Ort oder telefonisch erörtert werden mit Cedric Türkal, Tel. (02541) 939-1309, Mail: cedric.tuerkal@coesfeld.de oder Ludger Schmitz, Tel. (02541) 939-1311, Mail: ludger.schmitz@coesfeld.de. Bis zum Ende der Auslegungsfrist können Stellungnahmen beispielsweise schriftlich, mündlich zur Niederschrift, per E-Mail oder über ein Online-Formular auf der angegebenen Internetseite abgegeben werden. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können gegebenenfalls nicht mehr berücksichtigt werden.

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