Entwurf zur 88. Änderung des Flächennutzungsplans kann ab Dienstag (05.03.) eingesehen werden

Stellungnahmen möglich bis zum 19. März

Veröffentlicht am

Ein Bleistift und ein Maßstab liegen auf einem Bauplan
Foto: (c) Stadt Coesfeld

Die Planungsunterlagen im Entwurf der 88. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Coesfeld sind im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit von Dienstag (05.03.) bis einschließlich Dienstag (19.03.) online auf der Website der Stadt Coesfeld www.o-sp.de/coesfeld/beteiligung einsehbar. Während dieser Frist können Stellungnahmen zu den geänderten und ergänzten Teilen der Flächennutzungsplanänderung abgegeben werden.

Bis zum Ende der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen vorzugsweise über ein Online-Formular auf der angegebenen Internetseite abgegeben werden. Bei Bedarf ist es auch möglich, die Stellungnahme beispielsweise per E-Mail an bauleitplanung@coesfeld.de oder beispielsweise in gedruckter Form oder mündlich (zur Niederschrift) abzugeben. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können gegebenenfalls nicht mehr berücksichtigt werden.

Sämtliche Unterlagen können außerdem als zusätzliches Informationsangebot in Papierform bei der Stadtverwaltung Coesfeld, Markt 8, 48653 Coesfeld eingesehen werden. Dafür oder zur Erläuterung der Planung wird um vorherige Terminabstimmung gebeten mit Nicole Pöppelmann, Telefon (02541) 939-1807, E-Mail: nicole.poeppelmann@coesfeld.de.

Zum Thema 88. Änderung des Flächennutzungsplans Das Plangebiet liegt im Westen der Stadt Coesfeld, nördlich angrenzend an den Siedlungsbereich „Baakenesch“. Die Stadt Coesfeld unterstützt hier die Entwicklung einer besonderen Wohnnutzung durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit 32 Mikrohäusern.

Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 2 BauGB als 2-stufiges Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Der Bebauungsplan kann nicht aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes heraus entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 2 BauGB im Parallelverfahren geändert. Die erneute Offenlage des Bebauungsplans Nr. 162 erfolgt nach entsprechender Beschlussfassung des Ausschusses für Planen und Bauen der Stadt Coesfeld.

Zurück