Erleichterung für Anwohner der Innenstadt

Nutzerkreis für Bewohnerparkausweise wird ausgeweitet

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Foto: Stadt Coesfeld

Wer in der Innenstadt wohnt und auf einem der öffentlichen Parkplätze parken möchte, hat es künftig leichter: Die Stadt erweitert den Kreis derjenigen, die einen Bewohnerparkausweis beantragen können. Gab es bisher nur einen Ausweis pro Haushalt, so kann ab sofort jeder, der seinen Hauptwohnsitz im Bereich der Innenstadt hat, für ein Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dabei ist es egal, ob das Fahrzeug auf ihn selbst zugelassen ist oder nachweislich dauerhaft von ihm genutzt wird. Fachbereichsleiter Theo Witte dazu: „Wir lockern die bisherigen Regeln und reagieren damit auf Rückmeldungen aus der Bürgerschaft.“ Denn seit Sommer werden in der Innenstadt deutlich mehr Parkplätze bewirtschaftet. Wer diese öffentlichen Parkplätze nutzen möchte, muss entweder einen Parkschein ziehen oder die Parkscheibe einstellen. Kostenlos und ohne Zeitlimit nutzen können Anwohner die Parkplätze nur, wenn sie einen Bewohnerparkausweis für die jeweilige Bewohnerparkzone beantragen und diesen deutlich sichtbar im Auto auslegen. Die Bewohnerparkzonen sind aus diesem Grunde um einige Straßenzüge erweitert worden.

Bewohnerparkausweise sind erhältlich im Bürgerbüro, der Antrag kann online aufgerufen und ausgedruckt werden unter www.coesfeld.de. Ein Ausweis kostet wie bisher 30 Euro und gilt für 12 Monate.

 

Zum Thema:

Bewohnerparkausweis

Anwohner der Innenstadt können für PKW einen Bewohnerparkausweis im Bürgerbüro beantragen. Der Ausweis berechtigt zum kostenfreien und zeitlich unbegrenzten Parken in der jeweiligen Zone und zwar auf allen gebührenpflichtigen Parkplätzen sowie in Bereichen mit Parkscheibenregelung. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz in der betreffenden Parkzone hat und dort nicht über einen privaten Stellplatz oder eine Garage verfügt.  Wer dauerhaft ein fremdes Fahrzeug nutzt, etwa einen Dienstwagen oder das Auto eines Angehörigen, kann mit dem entsprechenden Nachweis ebenfalls einen Bewohnerparkausweis erhalten. Pro Person kann jeweils nur ein Ausweis, und zwar nur für ein einzelnes Fahrzeug, erteilt werden, für Zweitwagen gibt es keine Freistellung.

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