Für Innenstadt-Parkplätze gilt jetzt einheitlich: Drei Stunden Parken sind das Maximum

Zeitlich unbegrenzt parken nur noch außerhalb der Promenaden

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Foto: (c) Stadt Coesfeld

Für die Coesfelder Innenstadt gilt jetzt einheitlich: Auf öffentlichen Parkplätzen und auf den Parkflächen, die am Straßenrand gekennzeichnet sind, darf werktags nur noch bis maximal drei Stunden geparkt werden. Die bislang letzten kostenlosen Parkplätze werden fortan mit Parkscheibe bewirtschaftet. Dazu werden in den nächsten Tagen neue Beschilderungen aufgestellt, und zwar in folgenden Bereichen:

  • Schützenring,
  • Mühlenplatz
  • Klinkenberg,
  • Katthagen,
  • Marienring,
  • Basteiring,
  • Köbbinghof,
  • Neustraße,
  • Bernhard-von-Galen-Straße (Rathausinnenhof) und
  • Bahnhofstraße.

 

Auch die zeitliche Befristung auf Parkflächen, wie an der Wiesenstraße und an der Gartenstraße, wird in Kürze auf drei Stunden angeglichen. Hier durften Autofahrer mit Parkscheibe bisher maximal eine bzw. zwei Stunden parken.

Wer einen Bewohnerparkausweis hat, kann in seiner Bewohnerparkzone weiterhin zeitlich unbegrenzt parken. Das Parken ist zudem immer nur innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt.

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Parken in der Innenstadt

Seit Juli letzten Jahres gelten die neuen Regeln für die öffentlichen Parkplätze in der Coesfelder Innenstadt. Im Bereich innerhalb der Promenaden und bis zur Bahnhofstraße liegt die maximal zulässige Parkdauer jetzt einheitlich bei drei Stunden, egal ob der Parkplatz kostenlos ist oder ein Parkschein gezogen werden muss: Die Innenstadtparkplätze sollen damit besonders für Kunden und Besucher zur Verfügung stehen. Berufstätige finden kostenlose und zeitlich unbegrenzt nutzbare Parkmöglichkeiten außerhalb der Wälle, etwa im Bereich Rekener Straße, entlang der Holtwicker Straße oder am Theater.

Auf gebührenpflichtigen Parkplätzen kostet die Parkgebühr 0,80 Euro pro Stunde, in der Marktgarage und im Parkdeck am Krankenhaus je angefangene Stunde 1,20 Euro.

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