Grünanlage Angelteich/Fietzengarten: Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans liegt ab Samstag (02.12.) öffentlich aus

Stellungnahmen möglich bis Mittwoch (03.01.)

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Plangebiet in einer Landkarte markiert
Plan: © Kreis Coesfeld (2022) Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0)

Der Entwurf der 91. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Coesfeld mit seiner Begründung ist von Samstag, den 02. Dezember, bis einschließlich zum 03. Januar 2024 online auf der Website der Stadt Coesfeld https://www.coesfeld.de/planung einsehbar.  Sämtliche Unterlagen können außerdem auch als zusätzliches Informationsangebot in Papierform bei der Stadtverwaltung Coesfeld, Markt 8, 48653 Coesfeld eingesehen werden. Dafür oder zur Erläuterung der Planung wird um vorherige Terminabstimmung gebeten mit André Thater, Telefon (02541) 939-1942, E-Mail: Andre.Thater@coesfeld.de.

Nach der sogenannten Digitalisierungsnovelle des Baugesetzbuchs wird auch seitens des Gesetzgebers darum gebeten, Stellungnahmen elektronisch zu übermitteln. Bis zum Ende der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen vorzugsweise über ein Online-Formular auf der angegebenen Internetseite abgegeben werden. Bei Bedarf ist es auch möglich, die Stellungnahme beispielsweise per E-Mail an bauleitplanung@coesfeld.de oder beispielsweise in gedruckter Form oder mündlich (zur Niederschrift) abzugeben. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können gegebenenfalls nicht mehr berücksichtigt werden.

Zum Thema 91. Änderung des Flächennutzungsplanes „Grünanlage Angelteich / Fietzengarten“

Am 17.02.2022 hat der Rat der Stadt beschlossen, die 91. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Coesfeld durchzuführen und das naturnahe Tourismusprojekt „Fietzengarten“ im Verbund mit dem bestehenden Angelteich im Grundsatz zu unterstützen.

Das Änderungsgebiet befindet sich im Außenbereich nördlich der abgebundenen ehemaligen Bundesstraße 67 Coesfeld-Münster. Mit der 91. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Coesfeld verfolgt die Stadt das Ziel, planungsrechtliche Voraussetzungen für die Nutzung des „Fietzengarten“ als Freizeit- und Naherholungsstandort sowie für den Erhalt der Angelsportnutzung zu schaffen.

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