Grundsteuer-Reform: Stadt Coesfeld ruft zur Abgabe auf

Frist für Feststellungserklärung läuft bis Ende Oktober

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Miniatur-Figuren auf ausgebreiteten Geldscheinen über einem Steuerbescheid, Beispielbild
Beispielbild (c) Wilfried Pohnke auf Pixabay.com

Ende Oktober läuft die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab. Die Stadt Coesfeld appelliert an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) rechtzeitig bei ihrem Finanzamt abzugeben.

Bürgermeisterin Eliza Diekmann sagt: „Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen unserer Stadt. Alle Einnahmen bleiben direkt vor Ort. Mit ihnen finanzieren wir unter anderem den Bau und Betrieb von Straßen, Schulen und Kindergärten. Auch sportliche und kulturelle Angebote sind auf die Einnahmen aus der Grundsteuer angewiesen. Unser kommunaler Haushalt ist deshalb darauf angewiesen, dass die Feststellung des Grundsteuerwertes zügig erfolgt und die Grundsteuer-Reform umgesetzt wird.“

 

Alle wichtigen Informationen finden die Eigentümerinnen und Eigentümer unter www.grundsteuer.nrw.de. Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal) zum Abruf wichtiger Informationen zum Flurstück, wie z.B. Gemarkung, Bodenrichtwert oder  Grundbuchblattnummer, ist über die Plattform zu erreichen. Die im Grundsteuerportal hinterlegten Daten geben den Stand der Informationen im Liegenschaftskataster und den Bodenrichtwert der Gutachterausschüsse zum Stichtag 1. Januar 2022 wieder. Eine Abfrage im Vermessungs- und Katasteramt ist daher nicht notwendig.

Darüber hinaus gibt es unter www.grundsteuer.nrw.de Erklär-Videos und KlickAnleitungen, die die Eigentümerinnen und Eigentümer durch die Formulare im OnlineFinanzamt ELSTER leiten. Die Anleitungen zeigen Schritt für Schritt das Ausfüllen anhand von Beispielen und können auch zum Nachlesen heruntergeladen werden. Zudem sind Check-Listen und ein umfangreiches FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen auf dem Portal zu finden.

Für individuelle Rückfragen steht die extra eingerichtete Hotline des Coesfelder Finanzamts zur Verfügung. Sie ist erreichbar unter Tel. 02541 732-1595 (montags bis freitags 9 bis 18 Uhr).

Alle Informationen auch unter www.grundsteuer.nrw.de

Auf seiner Website warnt das Coesfelder Finanzamt aktuell auf betrügerische Anrufe und Nachrichten, die im Zusammenhang mit der Grundsteuer-Feststellungserklärung aufgetreten sind.

 

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