Grundsteuern, Straßenreinigung, Müllabfuhr und Hundesteuer

Stadt verschickt 17.500 Abgabenbescheide

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Beispielbild Geld
Foto: (c) Gerd Altmann auf Pixabay

Die Stadt Coesfeld verschickt in diesen Tagen 17.500 Abgabenbescheide an Grundstückseigentümer und Hundehalter. Mit den Bescheiden werden die Grundsteuer A (für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke) und B (für sonstigen Grundbesitz) festgesetzt, außerdem die Müllabfuhr-, Straßenreinigungs- und Wasserverbandsgebühren und die Hundesteuer.

Die Hebesätze für die Grundsteuer betragen wie im Vorjahr bei der Grundsteuer B 550 Prozent, bei der Grundsteuer A 250 Prozent. Auch die Hundesteuer ist gleichgeblieben: Das Halten eines einzelnen Hundes kostet pro Jahr 72 Euro, für zwei Hunde werden je Hund 90 Euro und für drei oder mehr Hunde je Hund 106 Euro fällig.

Eine leichte Erhöhung gibt es für die Haushalte bei den Abfallentsorgungsgebühren. Die 80-l-Restmülltonne kostet jährlich 128,90 Euro (bisher 126,60 Euro). Die 120-l-Tonne schlägt mit 168,30 Euro statt bisher 164,90 Euro zu Buche. Für die 240-l-Variante fallen künftig 286,50 Euro anstatt 279,80 Euro an.

Für die maschinelle Straßenreinigung ist 2021 ein Betrag von 1,77 Euro pro laufenden Meter (lfdm.) zu zahlen (bisher 1,74 Euro/lfdm.) und für die Winterdienstgebühr ein Betrag von 0,20 Euro/lfdm. (bisher 0,10 Euro/lfdm.). Die Reinigung der Fußgängerzone kostet künftig 20,25 Euro/lfdm., anstatt der bisher fälligen 19,97 Euro/lfdm.

Eine Übersicht mit den Gebührenänderungen findet sich auf dem Beiblatt, das die Bürgermeisterin mit den Abgabenbescheiden verschickt.

Fragen zu den Abgabebescheiden beantwortet im städtischen Steueramt Berthold Elsbecker, Tel. (02541) 939-1567.

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