Klimaschutzfonds 2023 vom Umweltausschuss beschlossen

Ab Mittwoch (01.03.) können Privatleute Anträge auf Fördergelder stellen, insgesamt 50.000 Euro im Fonds

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Johanna von Oy hält das Plakat für den Klimaschutzfonds
Die Stadt Coesfeld hat für 2023 einen Klimaschutzfonds eingerichtet. Ab Mittwoch (01.03.) können Fördergelder beantragt werden, insgesamt stehen 50.000 Euro zur Verfügung. Darauf macht Klimaschutzmanagerin Johanna von Oy aufmerksam. Foto: Stadt Coesfeld

In seiner Sitzung am 8. Februar hat der Umweltausschuss die Maßnahmen festgelegt, die im Rahmen des städtischen Klimaschutzfonds in diesem Jahr gefördert werden. In die Richtlinie aufgenommen wurden die beiden Förderbereiche „Klimafolgenanpassung und Biodiversität“ und „Bürger:innenengagement“. Darüber können ab Mittwoch (01.03.), ab 8 Uhr morgens Fördergelder beantragt werden, beispielsweise für folgende Maßnahmen: Flächenentsiegelung, Dach- und Fassadenbegrünung, Baumpflanzungen, Anlagen zur Regenwassernutzung sowie Gemeinschaftsprojekte zum Klimaschutz bzw. zur Klimaanpassung. Insgesamt umfasst der Fonds ein Budget von 50.000 Euro.

Der ursprüngliche Vorschlag der Verwaltung enthielt drei zusätzliche Förderbereiche: „Mobilität“ (u. a. Lastenräder, Fahrradanhänger, Falträder), „Energetische Sanierung/Optimierung“ (u. a. Austausch Türen und Fenster, Dämmung) und „Erneuerbare Energien“ (Stecker-Solar-Geräte, Heizung und Warmwasserbereitung). Nach der Diskussion und Abstimmung in der öffentlichen Sitzung des Umweltausschusses hat sich die Politik dazu entschieden, diese Bereiche zu streichen und lediglich die Förderbereiche „Klimafolgenanpassung und Biodiversität“ und „Bürger:innenengagement“ in die Förderrichtlinie aufzunehmen. Konkret bedeutet dies, dass der ganz überwiegende Teil der Förderrichtlinie der Klimaanpassung und oder der Biodiversität/dem Artenschutz dient;  Klimaschutzmanagerin Johanna von Oy sagt: „Ich finde es sehr schade, dass drei Bereiche, die dem Klimaschutz substanziell zu Gute gekommen und für die Coesfelderinnen und Coesfelder äußert attraktiv gewesen wären, nun nicht mit in die Förderrichtlinie aufgenommen wurden. Nichtsdestotrotz freue ich mich, dass wir wieder einen Klimaschutzfonds auf den Weg bringen konnten und somit auch wieder mit finanziellen Anreizen für die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung sensibilisieren können.“ 

Einige der nun enthaltenen Fördergegenstände tragen dazu bei, Coesfeld besser an die Folgen der Klimakrise anzupassen; wie bspw. das Entsiegeln von bisher versiegelten Flächen, die Begrünung von Dächern und Fassaden sowie das Pflanzen von Bäumen. Darüber hinaus sind Fördergegenstände enthalten, die der Biodiversität und dem Natur- und Artenschutz dienen, wie die Installation von Bruthilfen und Nistkästen oder das Anlegen eines Kompostes. Gruppen und Initiativen können zudem bis zum 30.09.2023 Anträge für den Fördergegenstand „Individuelles Klimaschutzprojekt“ stellen. Mit maximal 500 Euro werden Gemeinschaftsprojekte gefördert, die einen konkreten und deutlicher Beitrag zum Klimaschutz und oder zur Klimaanpassung leisten. Für diesen Fördergegenstand sind 2.000 Euro reserviert.

Welche Maßnahmen darüber hinaus von der Förderung umfasst sind, können alle Interessierten auf der Internetseite der Stadt Coesfeld nachlesen unter:
coe.li/klimafonds

Ab Mittwoch (01.03.) 8 Uhr ist die Antragsstellung online ebenfalls unter coe.li/klimafonds möglich. Sollten im ersten Monat der Antragstellung mehr Anträge gestellt werden als Budget vorhanden ist, wird mit Hilfe eines Losverfahrens über die Förderung entschieden. Andernfalls werden die Anträge nach Eingang bearbeitet.

 

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