Mit Lebenserfahrung und Menschenkenntnis beratend bei Gericht

In Coesfeld werden 24 ehrenamtliche Erwachsenen- und Jugendschöffen gesucht

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Beispielbild Waage, Hammer, Gericht
Foto: (c) Succo auf Pixabay.com

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Stadt insgesamt 24 Frauen und Männer, die am Amtsgericht und Landgericht als Vertreter:innen des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Der Rat der Stadt Coesfeld und der Jugendhilfeausschuss schlagen doppelt so viele Kandidat:innen vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 dann die Haupt- und Hilfsschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Stadtgebiet wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden.

Wer sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) interessiert, kann sich bis zum 10. März 2023 bei der Stadt Coesfeld melden im Fachbereich Ordnung und Recht, Meike Gerdes, Tel.: 02541 939 2921; E-Mail: meike.gerdes@coesfeld.de.

Interessent:innen für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis ebenfalls zum 10. März 2023 an das Jugendamt der Stadt Coesfeld, Tel.: 02541 939-2308; E-Mail: dorothee.heitz@coesfeld.de.

Ein Bewerbungsformular für beide Ämter findet sich online unter www.schoeffenwahl.de

 

Zum Thema: Schöffenwahl 2023

Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und bzw. oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Anhaltspunkte für die Qualifikation ergeben sich nicht nur aus beruflicher Tätigkeit, sondern auch aus ehrenamtlichen Tätigkeiten im Bereich von Jugendverbänden, Jugendhilfe- und Freizeiteinrichtungen, im schulischen und sportlichen Bereich, als Ausbilder:innen in einem Unternehmen sowie im Rahmen privater Erziehungs- und Betreuungstätigkeit.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten.

 

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