Osterfeuer? Aber sicher!

Traditionsfeuer bitte zur eigenen Sicherheit anmelden bis Mittwoch (27.03.)

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Osterhase aus Strohballen am Straßenrand, daneben Hinweis "Osterfeuer"
Foto: (c) Stadt Coesfeld (Archiv)

Auch in diesem Jahr wird man am Ostersonntag in den Außenbezirken Coesfelds wieder Brauchtumsfeuer in verschiedenen Größen beobachten können. „Natürlich wollen wir diese alte Tradition auch weiterhin nicht erlöschen lassen. Es sind aber nur Osterfeuer zulässig, die der Brauchtumspflege dienen“, so der Hinweis vom zuständigen Fachbereich Ordnung und Recht. Ein Osterfeuer das der Brauchtumspflege dient, ist dann gegeben, wenn die Feuer beispielsweise von einer Kirchengemeinde, einem Verein oder einer Nachbarschaft ausgerichtet werden und für jedermann als öffentliche Veranstaltung zugänglich sind. Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen fordert eine enge Auslegung der Regelungen des Immissionsschutzes, da in den vergangenen Jahren nach den Messungen an den Luftqualitätsmessstationen des Landes an den Osterfeiertagen die Tagesgrenzwerte für Feinstaub deutlich überschritten wurden.

Anmeldungen können ab sofort angemeldet werden bis Mittwoch (27.03.) – spätestens 16 Uhr -, entweder schriftlich bei der Stadt Coesfeld, Fachbereich 30 - Ordnung und Recht / Feuerwache, Rottkamp 15, 48653 Coesfeld oder bei Anke Hessel, Tel.  (02541) 939-2422, E-Mail:  anke.hessel@coesfeld.de.

Zum Thema Osterfeuer:

Das umsichtige und verantwortungsbewusste Abbrennen eines Osterfeuers schließt auch eine sorgfältige Standortwahl mit ein. Die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit dürfen durch das Abbrennen nicht gefährdet oder erheblich belästigt werden.

Nachbarschaften oder Vereine könnten auch in diesem Jahr wieder gemeinsame Unternehmungen ausführen, und nach Möglichkeit in größerer Gesellschaft ein Osterfeuer im Außenbereich organisieren

Der Fachbereich Ordnung und Recht in Zusammenarbeit mit der Feuerwache Coesfeld gibt daher hier diese Sicherheitstipps zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen und Vorgaben zum Osterfeuer an die Hand. 

Werden Personen belästigt oder Unregelmäßigkeiten bei der Beschaffenheit des Osterfeuers festgestellt, muss der Verantwortliche nicht nur mit einem Feuerverbot, sondern zudem mit empfindlichen Bußgeldern nach dem Landesimmissionsschutzgesetz rechnen.

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