Pläne fürs Sondergebiet Geschäftsstelle Kreis-DRK werden ab Dienstag (20.06.) öffentlich ausgelegt

Anregungen und Stellungnahmen bis Dienstag (01.08.)

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in einem Plan markierter Bereich des neuen Bebauungsplans
Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan umfasst das Gelände, auf dem der DRK-Kreisverband seine neue Geschäftsstelle errichten möchte. Plan: Auszug aus der Liegenschaftskarte © Kreis Coesfeld (2021), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0

Am 1. Juni hatte der Ausschuss für Planen und Bauen beschlossen, die Öffentlichkeit mit den vorliegenden Unterlagen gemäß § 3 (2) BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB an der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30a „Sondergebiet Geschäftsstelle DRK-Kreisverband“ zu beteiligen.

Im Rahmen der Offenlage können die Planungsunterlagen und der vorliegenden Fachgutachten von Dienstag (20.06.) bis einschließlich Dienstag (01.08.) auf der Internetseite der Stadt Coesfeld eingesehen werden, https://www.coesfeld.de/planung

Noch bis zum Ende der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung abgegeben werden, entweder über ein Online-Formular direkt auf der Internetseite oder auch schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail. Sämtliche Unterlagen können nach vorheriger Terminabstimmung auch in Papierform bei der Stadtverwaltung Coesfeld, Markt 8, eingesehen werden. Auskunft zu den Plänen und Terminvereinbarungen im Fachbereich Planung, Bauordnung, Verkehr der Stadtverwaltung bei Tim-Henry Köster, Tel. (02541) 939-1306 / E-Mail: tim-henry.koester@coesfeld.de

 

Alle Informationen ab Dienstag (20.06.) auch unter www.coesfeld.de/planung


Zum Thema: Bebauungsplan Nr. 30a „Sondergebiet Geschäftsstelle DRK-Kreisverband“

Das ca. 0,21 ha große Plangebiet befindet sich südlich der „Bahnhofstraße“, rd. 1 km südöstlich des Stadtzentrums von Coesfeld entfernt. Es umfasst das Flurstück 512 vollständig sowie einen Teil des Flurstückes 513 (beide Flur 18, Gemarkung Coesfeld-Stadt). Begrenzt wird das Plangebiet durch:

  • die „Bahnhofstraße“ im Norden,
  • den „Grenzweg“ (Fuß-/Radweg) im Osten,
  • den Spielplatz am „Grenzweg“ bzw. die Wohnbebauung „Münstersteinweg“ 7-11 im Süden und
  • den „Münstersteinweg“ im Westen.

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