Ratssitzung am 2. April findet nicht statt

Die vorgeschriebene Öffentlichkeit kann nach dem Versammlungsverbot nicht hergestellt werden; Verwaltung prüft Möglichkeit der Dringlichkeitsentscheidung

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Die für den 2. April geplante Ratssitzung findet nicht statt, denn es ist nicht gesichert, dass die Öffentlichkeit, die für jede Ratssitzung zwingend vorgesehen ist, nach der Coronaschutz-Verordnung vom 22. März noch gewährleistet ist.

Im Moment wird geprüft, ob der Rat die Entscheidung über wichtige Punkte der Tagesordnung verschieben kann oder ob es möglich und rechtssicher ist, die Weichen z.B. durch eine Dringlichkeitsentscheidung zu stellen. Der Bürgermeister wird dazu in jedem Fall in engem Kontakt mit den Fraktionsvorsitzenden bleiben.

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