Schon 1.000 Briefwahl-Anträge online beim Wahlamt eingegangen

QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung bringt Unterlagen ins Haus

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Auszubildender der Stadt beim Versand der Briefwahlunterlagen
Foto: (c) Stadt Coesfeld

Gestern sind die ersten Wahlbenachrichtigungskarten in den Coesfelder Haushalten im Postkasten gewesen und heute Vormittag sind schon gut 1.000 Anträge auf Briefwahl beim Wahlteam im Rathaus eingegangen. „Mit dem QR-Code auf der Rückseite können Wahlberechtigte die Wahlunterlagen bequem online bestellen und sich nach Hause schicken lassen. Wir sind positiv überrascht, wie viele Menschen das direkt genutzt haben und werden heute schon die ersten Briefwahlunterlagen verschicken“, sagt Marie Bongers vom Wahlteam.

Sie bittet alle Coesfelderinnen und Coesfelder, die noch auf ihre Wahlbenachrichtigung warten, um etwas Geduld: „Die Postsendungen sind auf dem Weg und können auch zum Wochenende oder auch in der nächsten Woche noch ankommen.“

Wer keine Möglichkeit hat, den QR-Code zu scannen, kann den Antrag auch online stellen: Auf der Homepage der Stadt Coesfeld ist dazu ein Button eingerichtet worden. Der direkte Link lautet: www.coesfeld.de/wahlschein.html

Die Briefwahlunterlagen können außerdem per E-Mail bestellt werden: wahlamt@coesfeld.de. Dabei sind die persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum und ggf. abweichende Versandanschrift) mitzuteilen.

Auch auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte findet sich der Antrag für die Briefwahlunterlagen. Wer die Angaben ausfüllt und die Karte frankiert zur Post gibt oder in den Rathaus-Briefkasten wirft, bekommt die Wahlunterlagen ebenfalls in den nächsten Tagen per Post ins Haus.

Die Briefwahlbüros im Rathaus, Zimmer 024 und 025 sind seit gestern geöffnet, und zwar zu folgenden Zeiten:

Montags bis freitags von 8 bis 12.30 Uhr, zusätzlich montags bis mittwochs auch von 14 bis 16 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr.

Dort ist die Stimmabgabe vor Ort möglich oder die Briefwahlunterlagen können mitgenommen werden. Mitzubringen sind die Wahlbenachrichtigungskarte und der Personalausweis.

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