Sozialstunden für Jugendliche möglich machen

Jugendgerichtshilfe sucht Vereine und Verbände, die Sozialdienste anbieten

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Wilfried Becker am Schreibtisch, ihm gegenüber eine Person nur teilweise mit Hinterkopf und Schulter von hinten zu erkennen
Bildunterschrift: Wilfried Becker betreut im Rahmen der Jugendgerichtshilfe auch straffällig gewordene Jugendliche, für die regelmäßige Sozialstunden ein gutes Angebot sein können. Foto: (c) Stadt Coesfeld

Bürgermeisterin Eliza Diekmann hat sich jetzt in einem Brief an Coesfelder Vereine und Verbände gewendet: Sie bittet darin um Unterstützung von Angeboten, damit junge Menschen Gelegenheit bekommen Sozialstunden abzuleisten: „Ich möchte gern in der Stadt bekannter machen, dass unser Jugendamt im Rahmen der Jugendgerichtshilfe auch Jugendliche betreut, die sich wegen strafrechtlicher Vergehen verantworten müssen. Für diese jungen Menschen suchen wir hier in der Stadt Angebote, gern in caritativen Einrichtungen, im Sport oder im Kulturbereich – Möglichkeiten, wo sie regelmäßige Sozialstunden ableisten können.“

Wilfried Becker, der die Jugendgerichtshilfe im städtischen Jugendamt betreut, sagt:

„Vorstellbar sind Beschäftigungen und Handreichungen in Vereinen oder Initiativen oder in Diensten im Sozial- und Gesundheitsbereich: Stellen, die sich eine befristete Unterstützung durch junge Leute vorstellen können und gleichzeitig in der Lage sind, diese während der Einsätze zu begleiten und anzuleiten.“

Einige der Partner, mit denen das Coesfelder Jugendamt bisher zusammengearbeitet hatte, stehen nach coronabedingten Pausen aktuell nicht mehr im früheren Umfang zur Verfügung. „Unser Jugendamt sucht deshalb geeignete Stellen, an denen junge Menschen ihren Arbeitsverpflichtungen nachkommen können. Diese Stellen sind im Idealfall gemeinnützig ausgerichtet und nehmen soziale und gemeinwohlorientierte Aufgaben wahr. Eine Beschäftigung der Jugendlichen in einem reinen Erwerbsunternehmen ist nicht möglich“, informiert Wilfried Becker.

Vereine oder Initiativen, die Fragen haben oder sich vorstellen können, junge Menschen durch ein Angebot zu Erledigung von Arbeits- und Sozialstunden zu unterstützen, erreichen Wilfried Becker im Jugendamt der Stadt unter Tel.  (02541) 939-2226 oder per E-Mail: wilfried.becker@coesfeld.de.

Zum Thema Jugendgerichtshilfe:

Zu den zahlreichen Aufgaben der Jugendämter gehört die Ausübung der Jugendgerichtshilfe, auch Jugendhilfe im Strafverfahren genannt. Jugendliche und junge Erwachsene, die sich wegen strafrechtlicher Vergehen verantworten müssen, werden durch die Jugendgerichtshilfe im gesamten Verfahren betreut und begleitet.

Zwar gibt es im Jugendstrafrecht auch Strafen. Es ist aber oft möglich, auf alters- und entwicklungsbedingte Regelüberschreitungen mit erzieherischen Mitteln zu reagieren und so negative Folgen für die Zukunft zu vermeiden. Nach Entscheidungen des Jugendgerichts, stellt die Jugendgerichtshilfe sicher, dass junge Menschen die ihnen erteilten Weisungen und Auflagen erfüllen. Häufig werden im Jugendstrafrecht Arbeitsleistungen oder Sozialdienste verhängt. Die Jugendgerichtshilfe vermittelt dann die zur Erledigung notwendigen Einsatzorte.

Bei der Beschäftigung Minderjähriger finden natürlich die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes Anwendung. Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz wird über die beteiligten Behörden sichergestellt.

Willi Becker berichtet: „Die meisten jungen Leute setzen die gerichtlichen Vorgaben zuverlässig um. Zur Wahrheit gehört aber, dass nicht alle Vermittlungen stets problemfrei verlaufen. In manchen Fällen fehlt es aus unterschiedlichsten Gründen an Erfahrung, Motivation oder Absprachefähigkeit.“

Die Jugendgerichtshilfe steht den Einsatzstellen daher während des gesamten Erledigungsprozesses als Ansprechpartner zur Verfügung um zu beraten oder bei Konflikten nach verträglichen Lösungen zu suchen.

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