Stadt verschickt etwa 18.000 Abgabenbescheide

Festsetzung von Grundsteuer, Gebühren und Hundesteuer

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Muster eines Abgabenbescheides
Foto: (c) Stadt Coesfeld

Die Stadt Coesfeld verschickt in den nächsten Tagen insgesamt etwa 18.000 Abgabenbescheide an alle, denen ein Grundstück in Coesfeld gehört und an die Hundehalterinnen und Hundehalter.

Mit diesen Bescheiden werden die Grundsteuer A und B, Müllabfuhr-, Straßenreinigungs- und Wasserverbandsgebühren sowie die Hundesteuer für das Jahr 2022 festgesetzt.

Die Hebesätze für die Grundsteuer betragen wie im Vorjahr bei der Grundsteuer B 550 Prozent, bei der Grundsteuer A 250 Prozent.

Auch die Hundesteuer ist gleichgeblieben: Ein Hund kostet 72 Euro pro Jahr. Werden zwei Hunde gehalten, liegt die Hundesteuer je Hund bei 90 Euro; für drei oder mehr Hunde sind je Hund 106 Euro fällig.

Eine leichte Erhöhung gibt es für die Haushalte bei den Abfallentsorgungsgebühren: Die 80-l-Restmülltonne kostet jährlich 129,90 Euro statt 128,90 Euro. Eine 120-l-Tonne schlägt mit 169,80 Euro statt 168,30 Euro zu Buche. Für die 240-l-Variante fallen künftig 289,60 Euro anstatt 286,50 Euro an.

Für die Straßenreinigung ist ein Betrag von 1,84 Euro pro laufendem Meter (lfdm.) und für die Winterdienstgebühr ein Betrag von 0,10 Euro/lfdm. zu zahlen.

Fragen zu den Abgabebescheiden beantwortet im städtischen Team Kommunale Abgaben Berthold Elsbecker, Tel. (02541) 939-1567.

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