Steigende Corona-Infektionszahlen wirken sich auf Coesfelder Wochenmärkte und den Samstagsmarkt aus

Auf dem Marktplatz wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht

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Foto vom Wochenmarkt
Foto: Stadt Coesfeld

Aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen und der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung sind ab sofort auf (Wochen-)Märkten Mund-Nasen-Bedeckungen für die Dauer der Märkte zu tragen. Dies gilt nicht nur für die Marktbeschicker und Kunden am Stand, sondern auch für die Passanten, die den Marktplatz lediglich überqueren wollen.

Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt für alle, da es für das Ordnungsamt nicht möglich ist zwischen Kunden und Passanten zu unterscheiden. Somit gilt ab morgen (Freitag, den 23.10.) diese generelle Maskenpflicht auf dem Marktplatz während der Zeit des (Wochen-)Marktes.

Entsprechende Hinweisschilder werden an den Zugangswegen angebracht. Bedienstete des Ordnungsamtes werden das Gebot zum Tragen einer Maske kontrollieren.

Für die übrige Fußgängerzone gilt diese Regelung ausdrücklich noch nicht. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Inzidenzzahlen im Kreis Coesfeld entwickeln.

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