Träger der freien Jugendhilfe können Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss der Stadt Coesfeld benennen

Wohlfahrtsverbände und Jugendverbände können Vorschläge machen

Veröffentlicht am

Am 13. September 2020 finden die Kommunalwahlen statt. Da die jeweiligen Mitglieder der Ausschüsse nur für die Legislaturperiode des Rates gewählt werden, müssen die Ausschüsse nunmehr neu gebildet und besetzt werden. Dies betrifft auch den Jugendhilfeausschuss der Stadt Coesfeld.

Die Zusammensetzung des Ausschusses ist auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften in der Satzung für das Jugendamt der Stadt Coesfeld geregelt.

Der Ausschuss setzt sich zusammen aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern.

Stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses sind unter anderem 9 Mitglieder des Rates der Stadt Coesfeld oder vom Rat gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind. Als stimmberechtigte Mitglieder gehören dem Ausschuss ferner 6 Frauen und Männer an, die auf Vorschlag der im Bereich der Stadt Coesfeld wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vom Rat gewählt werden. Dabei sind Vorschläge der Wohlfahrtsverbände und der Jugendverbände entsprechend der Bedeutung ihrer Arbeit im Bezirk der Stadt Coesfeld angemessen zu berücksichtigen. Bei der Wahl ist der Rat an die von den Trägern jeweils vorgeschlagene Funktion (Mitglied oder stellvertretendes Mitglied) gebunden.

Zum stimmberechtigten Mitglied kann gewählt werden. wer der Vertretungskörperschaft angehören kann, d.h. die Wählbarkeit nach dem Kommunalwahlgesetz muss vorliegen (Deutsche Staatsangehörigkeit, Mindestalter: 18 Jahre, Wohnsitz seit 3 Monaten in Coesfeld).

Die im Bereich der Stadt Coesfeld wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe können beim Fachbereich Jugend und Familie der Stadt Coesfeld Personen benennen, die als stimmberechtigtes Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied vom Rat in den Jugendhilfeausschuss gewählt werden sollen. Die Stadt Coesfeld hat die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe angeschrieben. Die Meldung kann schriftlich bei Frau Feldmann im Fachbereich Jugend und Familie der Stadt Coesfeld im Verwaltungsgebäude Bernhard-von-Galen-Str. 10 erfolgen.

Zurück