Wo haben wir in Zukunft Platz für Siedlungen, Gewerbe und Industrie?

Regionalplan-Entwurf zeigt Entwicklungs-Optionen

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Entwurf des Regionalplans
Bildrechte auf dem Plan

Heute (26.08.) steht ein ungewöhnlicher Termin im Sitzungskalender der Stadt, denn der Bezirksausschuss, der Umweltausschuss und der Ausschuss für Planen und Bauen tagen gemeinsam in der Bürgerhalle. Auf der Tagesordnung steht die Beratung über Vorschläge, die die Verwaltung für die Anpassung des Regionalplans Münsterland erarbeitet hat. „Wir als Kommune können unsere Vorstellungen für den neuen Regionalplan mit einbringen und so Flächen in den Blick nehmen, wo wir uns künftig eine Wohnbebauung oder eine gewerbliche Nutzung vorstellen können“, informiert Stadtbaurat Thomas Backes: „Der Regionalplan bietet der Stadt eine raumordnungsrechtliche Perspektive für die nächsten 20 bis 25 Jahre. Er zeigt sogenannte Potenzialflächen auf, also Entwicklungs-Optionen - das heißt aber nicht, dass da dann auch tatsächlich gebaut wird, wir dürfen dann bis 2045 ohnehin maximal ein Drittel der Flächen tatsächlich in Anspruch nehmen.“ Die größer gefassten „Potentialflächen“ sollen der Stadt mehr Freiräume für Verhandlungen mit Eigentümer:innen schaffen.

Für die nächsten fünf Jahre rechnet er nur mit zwei konkreten Flächen, für die die Stadt die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen will: Die Bereiche Kalksbecker Heide und Bernings Esch, in beiden sollen neue Wohnbaugebiete entstehen.

Zum Thema Regionalplan:

Im Regionalplan Münsterland wird festgelegt, welche Ziele die Landesplanung in der Region verfolgt und wie diese Ziele in Einklang gebracht und umgesetzt werden. Konkret finden sich im Regionalplan Festlegungen der unterschiedlichen Nutzungen: allgemeine Siedlungsbereiche, Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen, aber auch Naturschutz, Erholung und Landwirtschaft werden räumlich geordnet.

Aktuell bereitet die für den Regionalplan zuständige Bezirksregierung Münster eine Anpassung des bisherigen Plans vor, nachdem der übergeordnete Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen neu verabschiedet und durch die Landesregierung modifiziert worden ist. Bei dieser Anpassung beteiligt wird auch die Stadt Coesfeld, deshalb die Beratung in den Ausschüssen und voraussichtlich Ende Oktober auch im Rat. 

Für die Anpassung des Regionalplans, der sich aktuell noch im informellen Verfahren, also auf Behördenebene befindet, soll zunächst einmal festgelegt werden, wo Potenzialflächen für Allgemeine Siedlungsgebiete und Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen gesehen werden.

Der Regionalplan nimmt eine vermittelnde Stellung ein zwischen der Planung des Landes und der Stadtentwicklung, die Sache der Kommunen ist. Unterhalb der Regionalplanung ist die kommunale Bauleitplanung angesiedelt: Für das gesamte Stadtgebiet regelt das der Flächennutzungsplan, für einzelne Stadtteile oder auf Quartiersebene gelten die Bebauungspläne, die der Stadtrat als verbindliche Bauleitplanung beschließt.

Grundsätzlich gilt: Die Planung auf einer Ebene soll sich aus der übergeordneten Planung entwickeln bzw. an ihr orientieren. Das bedeutet, die Stadt kann künftig nur dort Bauland planen, wo dies der Regionalplan als Option vorsieht. Immer sind dabei die berechtigten Interessen der Betroffenen zu hören und bei Konflikten gegeneinander abzuwägen, denn der Regionalplan bildet für die nächsten 25 Jahre die Grundlage für alle weiteren Bauleitplanungen.

Das formelle Verfahren mit einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung soll im nächsten Jahr starten.

Bildunterschrift: Längs und quer gestreift in verschiedenen Farben und Mustern, so präsentiert sich der Vorschlag für den Regionalplan, der potenzielle Entwicklungs-Optionen für die nächsten 25 Jahre festlegen soll.

 

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