Zum neuen Schuljahr keine Verstärkerbusse mehr

Jetzt aufs Rad umsteigen und bis 19. August Schulwegjahreskarte eintauschen und Fahrradpauschale geltend machen

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Bushaltestelle am Schulzentrum (Symbolbild)
Foto: (c) Stadt Coesfeld

Die Stadt weist darauf hin, dass aufgrund der Einstellung der Landesförderung zum kommenden Schuljahr keine zusätzlichen Corona-Verstärkerbusse eingesetzt werden können.

Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf Übernahme der Schülerbeförderung haben, erhalten von der Stadt zu Beginn des Schuljahres eine Schulwegjahreskarte, mit der sie die öffentlichen Verkehrsmittel (Busse und Bahnen) nutzen können.

„Alle, die aufgrund ungünstiger Verkehrsverbindungen oder auch aus anderen Gründen die Schulwegjahreskarte nicht regelmäßig nutzen, können anstelle der Fahrkarte eine Fahrradpauschale beantragen“, informiert Fachbereichsleiterin Dorothee Heitz. Wer also die Busfahrkarten nicht nutzt, kann die Jahreskarte noch bis zum 19. August 2022 zurückgeben. Interessierte Schülerinnen und Schüler melden sich dazu im Schulsekretariat.

Die Fahrradpauschale beträgt pro Schuljahr im Bereich des Ortslinienverkehrs Coesfeld 120,00 Euro und für Schülerinnen und Schüler, die aus den Nachbargemeinden zur Schule nach Coesfeld kommen 240,00 Euro. „Die Pauschale wird auch anteilig gewährt, wenn der Verzicht auf die Schulwegjahreskarte für mindestens sechs Monate (Ferienmonate nicht mitgerechnet) erfolgt“, sagt Dorothee Heitz. Sie kündigt an, dass die Pauschale nachträglich, also am Ende des neuen Schuljahres, ausgezahlt wird.

Die Stadt Coesfeld rechnet damit, dass im neuen Schuljahr 2022/23 rund 1400 Schulkinder mit Bus oder Zug zu den städtischen Schulen fahren werden. Sie wird deshalb Schulwegjahreskarten oder Fahrradpauschalen im Wert von etwa 1,4 Mio. Euro verteilen.

Auskunft gibt auch Ilka Heuer, Tel. (02541) 939-2317 im städtischen Fachbereich Jugend, Familie, Bildung und Freizeit.

 

Zum Thema: Schülerfahrtkosten

Schüler:innen, die die Entfernungsvoraussetzungen gemäß (§ 5 SchfkVO) erfüllen und die nächstgelegene Schule im Sinne der Schülerfahrtkostenverordnung erfüllen, erhalten zu Beginn des Schuljahres eine Schulwegjahreskarte.

Entfernungsvoraussetzungen:

Primarstufe (Grundschule): mehr als 2,0 km

Haupt-, Realschule und Gymnasium: Kl. 5 – 10 (bzw. bei Gymnasien 5 - EF): mehr als 3,5 km

Gymnasium, Jahrgang 11 u. 12 bzw. Q1 u. Q2: mehr als 5,0 km

Bildunterschrift: Für Schülerinnen und Schüler, die mit Bus oder Bahn zur Schule kommen, gibt es nach den Ferien einige Änderungen: Die Zusatzbusse fallen weg und wer aufs Rad umsteigt, kann die Jahreskarte bis zum 19. August zurück geben.

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