Jetzt noch bewerben für Fördermittel aus dem Stärkungspakt

Soziale Einrichtungen und Initiativen können finanzielle Unterstützung bei der Stadt beantragen

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Markiertes Kalenderblatt, auf dem Geldscheine und -münzen liegen
Bis Samstag (10.06.) können sich soziale Vereine und Initiativen noch bewerben für Fördergelder aus dem „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ Foto: Stadt Coesfeld

Noch bis Samstag (10.06.) können sich soziale Einrichtungen, Vereine und Initiativen bei der Stadt Coesfeld melden und um Mittel aus dem „Stärkungspakt Nordrhein-Westfalen – gemeinsam gegen Armut“ bewerben. Insgesamt stehen für dieses Jahr rund 122.000 Euro bereit.

Fachbereichsleiter Michael Vogt kündigt an, dass die Bewerbungen zeitnah geprüft werden und dann entschieden wird, wie und nach welchen Kriterien die Mittel verwendet werden können. Die sozialen Einrichtungen, die Unterstützungsleistungen im Wege der Weitergabe erhalten, müssen dann bis spätestens zum 29.02.2024 gegenüber der Stadt Coesfeld die zweckentsprechende Verwendung der Mittel nachweisen.

Das Online-Bewerbungsformular und weitere Informationen finden sich unter:

https://www.coesfeld.de/sozialleistungen/staerkungspakt-nrw

Für Fragen steht Michael Vogt im Fachbereich Soziales und Wohnen zur Verfügung, E-Mail: michael.vogt@coesfeld.de, Tel.: 02541 939 2225

 

Zum Thema „Stärkungspakt Nordrhein-Westfalen – gemeinsam gegen Armut“

Angesichts der krisenbedingt steigenden Ausgaben und einer verstärkten Inanspruchnahme stehen Einrichtungen der kommunalen sozialen Infrastruktur vor besonderen Herausforderungen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen stellt im Rahmen des „Stärkungspakts Nordrhein-Westfalen – gemeinsam gegen Armut“ für das Jahr 2023 den Kommunen rund 150 Millionen Euro zur Verfügung. Der Stadt Coesfeld wurden Ausgabemittel als Billigkeitsleistung in Höhe von rd. 122.000,00 Euro gewährt.

Die Mittel können durch die Stadt Coesfeld in Anspruch genommen und/oder an Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in Coesfeld weitergegeben werden. Bei den Einrichtungen muss es sich um juristische Personen handeln. Die Unterstützungsleistung kann zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, der Anpassung an den erhöhten Bedarf und einer zunehmenden Inanspruchnahme von Beratungs- und Hilfsangeboten eingesetzt werden.

Unterstützt werden können zum Beispiel Sozial- und Schuldnerberatungen in Kommunen, Einrichtungen wie beispielsweise Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Lebensmittelverteiler, Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Erwerbslosenzentren, Seniorentreffs etc.

Finanziert werden können durch diese Unterstützungsleistung beispielsweise Miet- und Mietnebenausgaben, Strom- und Heizausgaben, Müllentsorgung, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Handschuhe und Masken sowie Spuckschutz- Trennwände, Besteck, Einmal- oder Mehrweggeschirr, Küchenutensilien. Darüber hinaus können Personal- oder Honorarkosten für ausgewiesene Fachkräfte sowie Ungelernte, Ehrenamtler, Studierende, Minijobber etc. abgerechnet werden. Es muss sich um in 2023 krisenbedingt anfallende Mehrausgaben handeln.

 

Informationen: https://www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw

 

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